Unsere Nichtraucherzimmer sind alle mit Flat-TV, High-Speed WLAN und LAN,
Telefon, Safe und größtenteils Balkon ausgestattet. Ein Personenlift, Internet Terminal und Parkplätze stehen auch zur Verfügung.
Übernachtung inklusive Frühstückpro Zimmer und Tag in Euro |
1-3 Nächte ab 4 Nächte |
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Einzelzimmer |
55,- € 55,- € |
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Doppelzimmer |
92,- € 84,- € |
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Übernachtung inklusive Halbpensionpro Zimmer und Tag in Euro |
1-3 Nächte ab 4 Nächte |
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Einzelzimmer |
76,- € 76,- € |
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Doppelzimmer |
134,- € 126,- € |
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Die Preise sind pro Zimmer und Nacht, inkl. Frühstücksbuffet, Servicepauschale und gesetzl. MwSt., aber ohne Kurtaxe (pro Person und Tag 1,50 Euro).
0 - 5 Jahre: Übernachtung mit Frühstück kostenlos, Bereitstellung für Zustellbett einmalig 10,- Euro
6 - 13 Jahre: Übernachtung mit Frühstück 21,- Euro, Übernachtung mit Halbpension 29,- Euro
Für folgende Termine ist ein Hauptsaison-Zuschlag zu berücksichtigen:
10.05.18 – 13.05.18 Christi Himmelfahrt (10,- € pro Person pro Tag)
31.05.18 – 03.06.18 Fronleichnam (10,- € pro Person pro Tag)
01.11.18 – 04.11.18 Allerheiligen (10,- € pro Person pro Tag)
Für Silvester und Pfingsten gelten nur die jeweiligen Pauschalen.
4-gängiges Abendmenü pro Person und Tag 21,- Euro
Kurtaxe pro Person und Tag 1,50 Euro
Haustier sind nicht erlaubt
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit der EC-Karte.
Die Bezahlung mit der Kreditkarte wird nur bis 200,- Euro akzeptiert.
Ab Mittag können Sie die Zimmer beziehen und nach dem Frühstück, bitte wir Sie das Zimmer wieder frei zu geben.
Die sonntagabends und montags nicht angebotene Halbpension kann nach Absprach mit 12,- Euro pro Person vergütet, an einem anderen Tag mittags eingenommen oder mit einem Candle-Light-Dinner verrechnet werden.
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.